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   BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 121/64   

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https://dejure.org/1966,5667
BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 121/64 (https://dejure.org/1966,5667)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1966 - 4 RJ 121/64 (https://dejure.org/1966,5667)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - 4 RJ 121/64 (https://dejure.org/1966,5667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit - Sicherungsverwahrung eines Suizidgefährdeten - Einkommensmöglichkeit - Rentenentziehungsgrund

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.09.1962 - 4 RJ 329/60
    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 121/64
    Die Revision ist zulässig und begründet° Nach 5 1286 Abs, 1 Satz 1RVO wird eine Versichertenrente entzogen, wenn der Empfänger der Rente infolge einer Änderung in seinen Verhältnissen nicht mehr berufsunfähig ist° Sieht man einmal von dem - nach den Feststellungen des LSG nicht vorliegenden - Fall ab, daß eine Rente lediglich wegen eines bestimmten Krankheitsverdachts gewährt worden ist (vglo BSG 17, 295), so ergibt sich aus der angeführten Regelung des 5 1286 Abs° 1 EVO, daß eine Versichertenrente nur dann entzogen werden darf, wenn der Rentenempfänger früher tatsächlich berufs- oder erwerbsunfähig gewesen, die Rente also seinerzeit zu Recht bewilligt worden war; anderenfalls wäre nämlich nicht eine früher vorhandene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch eine Änderung der Verhältnisse beseitigt werden (BSG SozR Nr, 6 zu 5 1286 EVO)° Auf.diesem Rechtsstandpunkt steht erkennbar auch das LSG; denn es hat sich veranlaßt gesehen, darzulegen, daß und weshalb dem Kläger die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit durch Bescheid vom'26° Oktober 1960 zu Recht bewilligt worden sei, Der Weg, auf dem es zu diesem Ergebnis gelangt ist, ist jedoch nicht gangbaro Das LSG hat festgestellt, bei dem Kläger hätten zu der Zeit des Rentenbeginns weder Krankheit noch andere Gebrechen noch Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte vorgelegen° Daß trotz des Fehlens dieser im Gesetz genannten, eine Rente auslösenden Ursachen der Mindertng der Erwerbsfähigkeit (MdB) die Voraussetzungen des @ 1247 Abso 2 RVO als gegeben anzusehen gewesen seien, hat es mit der Unterbringung des Klägers in einer geschlossenen Krankenhausabteilung und seiner darauf zurückzuführenen Unfähigkeit, während dieser" Zeit einem Erwerb nachzugehen, begründet, Dieser Argumentation des LSG steht entgegen, daß die Ursachen der MdB, von denen das Gesetz die Gewährung einer Rente 11.
  • BSG, 03.10.1957 - 5 RKn 28/56
    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 121/64
    Gesundheitszustand des Versicherten dagegen keine wesentliche Änderung eingetreten sei (BSG 6, 25, 27; 8, 241),.
  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 53/15

    Rente wegen Erwerbsminderung; Kausalität; Aus Sicherheitsgründen angeordnete

    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 28. Oktober 1966 (Az. 4 RJ 121/64, SozR Nr. 11 zu § 1286 RVO, bestätigt in BSG, Urteil vom 26. Juni 1969 - 12 RJ 418/66, SozR Nr. 74 zu § 1246 RVO = juris, Rn. 11) entschieden hat, dass ein Versicherter nicht bereits deswegen erwerbsgemindert ist, weil er - ohne an einer Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwächen zu leiden - wegen Suizidgefahr (d.h. Eigengefährdung) in der geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht ist, spricht dies im vorliegenden Fall nicht gegen einen Rentenanspruch des Klägers, denn er ist - wie ausgeführt - eindeutig psychisch krank.
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